Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Stand: 16.12.2025
Diese AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Syro-AI („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“).
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich automatisierter B2B-Akquise inkl. Setup, Automatisierung, Kampagnensteuerung, Reporting.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags zzgl. Abwicklungs-/Aufbewahrungsfristen.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Erheben/Strukturieren von Kontaktdaten (B2B)
Anreicherung/Validierung (z. B. geschäftliche E-Mails)
Erstellung personalisierter Textbausteine (Icebreaker)
Kampagnenversand & Follow-ups
Tracking/Reporting (z. B. Öffnungen/Klicks/Antworten)
Zweck: Durchführung der beauftragten Akquise- und Automatisierungsleistung.
3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
Datenarten: Name, geschäftliche E-Mail, Unternehmen, Rolle/Position, öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen, Kommunikationsdaten (Antworten), ggf. Termin-/Meetingdaten.
Betroffene Personen: Geschäftliche Kontakte/Entscheider, Ansprechpartner beim Kunden, ggf. Meeting-Teilnehmer.
4. Weisungsrecht
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen, sofern nicht gesetzlich verpflichtet.
5. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen auf Vertraulichkeit verpflichtet sind.
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die Genehmigung zur Beauftragung folgender Unterauftragsverarbeiter (sofern im Projekt verwendet):
Calendly LLC (Terminbuchung)
Loom / Atlassian (Video-Einbettung)
Google (Analytics, sofern aktiv)
Read.ai (Meeting-Notizen, sofern aktiv)
LinkedIn / Microsoft (Sales Navigator)
Anymailfinder
Instantly
n8n (Cloud oder Hosting-Anbieter, je nach Setup)
OpenAI (API für Textbausteine)
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit Unterauftragsverarbeitern Verträge nach Art. 28 DSGVO bestehen. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter teilt SYRO dem Verantwortlichen auf geeignete Weise mit.
8. Datenübermittlung in Drittländer
Soweit Anbieter in Drittländern (z. B. USA) eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder geeigneter Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln), sofern erforderlich.
9. Unterstützungspflichten
SYRO unterstützt den Verantwortlichen bei:
Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung etc.)
Meldung von Datenschutzverletzungen
Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit erforderlich und angemessen
10. Meldung von Datenschutzverletzungen
SYRO meldet dem Verantwortlichen unverzüglich bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
11. Löschung/Rückgabe nach Vertragsende
Nach Ende der Verarbeitung löscht oder gibt SYRO personenbezogene Daten nach Weisung des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
12. Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen des Hauptvertrages gehen vor.