AVV

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Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Stand: 16.12.2025


Diese AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Syro-AI („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“).


1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich automatisierter B2B-Akquise inkl. Setup, Automatisierung, Kampagnensteuerung, Reporting.

Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags zzgl. Abwicklungs-/Aufbewahrungsfristen.


2. Art und Zweck der Verarbeitung

  • Erheben/Strukturieren von Kontaktdaten (B2B)

  • Anreicherung/Validierung (z. B. geschäftliche E-Mails)

  • Erstellung personalisierter Textbausteine (Icebreaker)

  • Kampagnenversand & Follow-ups

  • Tracking/Reporting (z. B. Öffnungen/Klicks/Antworten)

    Zweck: Durchführung der beauftragten Akquise- und Automatisierungsleistung.


3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

Datenarten: Name, geschäftliche E-Mail, Unternehmen, Rolle/Position, öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen, Kommunikationsdaten (Antworten), ggf. Termin-/Meetingdaten.

Betroffene Personen: Geschäftliche Kontakte/Entscheider, Ansprechpartner beim Kunden, ggf. Meeting-Teilnehmer.


4. Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen, sofern nicht gesetzlich verpflichtet.


5. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen auf Vertraulichkeit verpflichtet sind.


6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die Genehmigung zur Beauftragung folgender Unterauftragsverarbeiter (sofern im Projekt verwendet):


  • Calendly LLC (Terminbuchung)

  • Loom / Atlassian (Video-Einbettung)

  • Google (Analytics, sofern aktiv)

  • Read.ai (Meeting-Notizen, sofern aktiv)

  • LinkedIn / Microsoft (Sales Navigator)

  • Anymailfinder

  • Instantly

  • n8n (Cloud oder Hosting-Anbieter, je nach Setup)

  • OpenAI (API für Textbausteine)


Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit Unterauftragsverarbeitern Verträge nach Art. 28 DSGVO bestehen. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter teilt SYRO dem Verantwortlichen auf geeignete Weise mit.


8. Datenübermittlung in Drittländer

Soweit Anbieter in Drittländern (z. B. USA) eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder geeigneter Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln), sofern erforderlich.


9. Unterstützungspflichten

SYRO unterstützt den Verantwortlichen bei:

  • Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung etc.)

  • Meldung von Datenschutzverletzungen

  • Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit erforderlich und angemessen


10. Meldung von Datenschutzverletzungen

SYRO meldet dem Verantwortlichen unverzüglich bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.


11. Löschung/Rückgabe nach Vertragsende

Nach Ende der Verarbeitung löscht oder gibt SYRO personenbezogene Daten nach Weisung des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.


12. Schlussbestimmungen

Die Bestimmungen des Hauptvertrages gehen vor.

Syro. All right reserved. © 2024-2025

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